Gute Nachricht für Namenmacher

Der David-gegen-Goliath-Sieg der Schweizer Brauerei Monstein beweist, dass auch kleinere Marken Chancen haben, ihre Rechte durchzusetzen. Das sind wirklich gute Nachrichten für alle Gründer und Unternehmen auf Namenssuche und für Naming-Profis.

Monsteiner-vs-Monster

Brauerei Monstein gewinnt Streit um Markenrechte gegen Monster Energy

Alle, die ein Benennungsthema auf dem Tisch haben, wünschen sich zuallererst einen Namen, der "rechtlich verwendbar" ist, sprich der auf keine Widersprüche stößt und bitte auf keinen Fall einen Rechtsstreit um ältere Markenansprüche nach sich zieht. So weit verständlich und nachvollziehbar. Warum ist dann die jüngste Meldung, dass die Brauerei Monstein aus der Schweiz vom US Getränke-Gigant Monster Energy verklagt wurde - jedoch gewann - eine gute Nachricht? Möchte man doch lieber jeglichen Streit von vorne herein vermeiden.

Positiv ist die Aussage, die darin bzw. dahinter steckt und die insbesondere kleine(re) Firmen, Unternehmungen und Selbständige aufatmen lässt. So wurde mit dem Urteil zugunsten der Schweizer Brauerei bewiesen, dass sogar ein Rechtsstreit, so unangenehm er sein mag, nicht dazu führen muss, den Namen ändern zu müssen – selbst, wenn der Gegner wie in diesem Fall vermeintlich übermächtig ist.

Aber wie konnte es überhaupt dazu kommen? Haben die Monsteiner nicht aufgepasst? Wurde etwa versäumt, den Markennamen rechtzeitig und ordentlich zu registrieren oder wie kann es nach einer Markenanmeldung immer noch zu solchen Namensstreits kommen?

Es ist kompliziert...

Das liegt daran, dass Markenrecht und -recherche so komplex sind. Auch eine juristisch fundierte Prüfung ähnlich lautender Marken kann, so akribisch sie sein mag, nicht 100%ig garantieren, dass nicht doch ein(e) Markeninhaber(in) auf der Bildfläche erscheint und gegen die Registrierung zu Felde zieht. Selbst phonetische Ähnlichkeiten, andere Schreibweisen und zusätzliche Buchstaben – siehe Monste(in)er – schützen nicht vor Widersprüchen an sich. Ob diese dann im Falle eines Rechtsstreits Bestand haben, ist eine ganz andere Frage. Daher gibt der David-gegen-Goliath Sieg der Monsteiner Brauerei eher Hoffnung, als dass er zur Verzweiflung führt.

Absolute Sicherheit im Markenrecht gibt es also nicht. Man kann nur eine gewisse geringere oder höhere Wahrscheinlichkeit prognostizieren, dass die Marke auf Widersprüche treffen wird. Ein Restrisiko bleibt bei fast allen Markeneintragungen bestehen. Das treibt Namensuchende aller Branchen um und führt zu der Frage, wie sich dieses Risiko verringern lässt. Hier drei wichtige Tipps aus der Markenrecherche-Praxis von Namestorm:

Wie kann man die Wahrscheinlichkeit von Widersprüchen verringern?

Tipp 1) Vorher recherchieren statt nachher kapitulieren

Der absolut wichtigste Schritt: Möglichst gut vorrecherchieren, bevor man eine Marke einträgt. Je genauer die Recherche, desto weniger Risiko, eine böse Überraschung zu erleben. Eine rein identische Markenabfrage zu machen, also den Namen exakt so wie er geschrieben wird in der Datenbank zu suchen, ist zwar schon mal hilfreich. Es reicht aber aber nicht aus, um sich vor möglichen rechtlichen Komplikationen bei der Markenregistrierung zu schützen, wenn man eine Marke eintragen lassen will.

Markenrecherche Namestorm

Risiko minimieren mit akribischer Marken-Recherche

Man muss auch ähnliche Marken berücksichtigen, wie der Davoser Fall zeigt. Unterschiedliche Schreibweisen oder das Weglassen oder Hinzufügen von weiteren Buchstaben führen je nach Lage und Aussagekraft dieser Buchstaben nicht unbedingt zu einer Unterscheidung gegenüber bestehenden Marken. Zum Beispiel einfach einen Artikel davor zu setzen (The Monster) oder einen Buchstaben anzuhängen (Monsters) hätte nicht ausgereicht.

Daher das Markenrecht im Blick behalten und unbedingt vorab ExpertInnen fragen, die sich mit Markenrecherche auskennen, um Ärger - und Umbenennungsprozesse zu umgehen.

Tipp 2) Oft verwendete Begriffe vermeiden

Wer sich schon einmal auf Namensuche begeben hat kennt das Problem: Man bleibt bei bekannten Begriffen und einschlägigen Keywords der eigenen Branche hängen und findet bei einer ersten Suchmaschinensuche eine Vielzahl ähnlich lautender Angebote. Und damit nicht genug: Der Blick in die Markendatenbank zeigt ein ähnliches Bild. Sucht man beipielsweise in den relevanten Klassen der Immobilienbranche nach dem Begriff "immo" sind für den deutschsprachigen Raum über 5.000 Marken registriert (!), die diese Buchstabenkombination in irgendeiner Form enthalten.

Immo Firmennamen

Besser anders: Beispiele für oft verwendete Silbe "Immo"

Daher raten wir dazu, gerade nicht bei diesen naheliegenden Stichwörtern zu bleiben oder zumindest einen ausreichend unterscheidbaren weiteren  Begriff hinzuzufügen, der das Angebot hervorhebt. Der Name Goodland umschreibt die Immobilien-Dienstleistung mit anderen, leicht verständlichen Worten und hebt sich so von den unzähligen Immo-Namen ab. Auch der Name Luckypage für eine Online-Agentur funktioniert nach dem Prinzip und konnte als Marke für Deutschland erfolgreich eingetragen werden. 

Tipp 3) Frühzeitig verzichten 

Klingt hart, aber bei einer unsicheren oder gar problematischen Markenlage heißt die Devise: lieber auf diesen Namens-Favoriten verzichten und einen neuen Ansatz finden, der weniger Probleme bescheren könnte. Die weit verbreitete Annahme, wenn man gar keine Marke eintragen lassen möchte, würde man das Problem umgehen und von MarkeninhaberInnen unbehelligt bleiben, stimmt nicht. Genau das erwirbt der Inhaber mit der Registrierung: Das Recht, gegen jedwede in derselben Branche agierenden gleichen oder sehr ähnlich lautenden Namen vorzugehen. Auch wenn es schwer fällt ist es also empfehlenswert, lieber früher zu reagieren als zu spät. Bevor der Name eingeführt, die Domain registriert und die Produkte bedruckt sind kann man noch eher auf einen Alternativnamen ausweichen, als hinterher in einem aufwendigen Renaming-Prozess alles wieder ändern zu müssen. 

Wie man am Beispiel Monster vs. Monsteiner sieht, haben nur zwei Buchstaben Monste(in)er zwar zunächst zu einer Klage, dann aber zu einem Urteil geführt, das eine ausreichende Unterscheidung der Zeichen beider Marken bescheinigt. Das vorherzusehen ist extrem schwer und für Nicht-Naming-Profis und Nicht-Juristen schier nicht machbar.

Namensprofis müssen daher nicht nur kreativ in der Namensentwicklung sein, sondern auch akribisch in der Markenrecherche. Man benötigt langjährige Erfahrung und ein gewisses Bauchgefühl, um einschätzen zu können, ob eine Marke zu ähnlich und inhaltlich relevant oder ausreichend unterscheidbar zum gesuchten Namen ist. Hier spielen auch Details eine Rolle wie Benutzungsschonfrist, Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit sowie um welche oder welchen Markeninhaber*in es sich handelt.

Namestorm bietet bei allen Namensfindungen eine je nach Anforderungen passende detailgenaue Namensprüfung an. Auch bereits gefundene Wunschnamen prüfen wir gerne für Sie auf Herz und Nieren, um eine Wahrscheinlichkeit für Widersprüche zu verringern und die Namen mit den besten Aussichten zu identifizieren.


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