Markenrecherche: So prüfen Sie Namen erfolgreich und sichern Ihre Idee ab

Praktisch: Markenchecks kann man auch online durchführen. Aber es gibt ein paar Punkte zu beachten.

Namensprüfung ohne Stress und Ärger

So startet die Namensfindung bei vielen so: man legt mit einem inspirierten Brainstorming los, bei dem die ersten vielversprechenden Namensideen für das neue Produkt oder Startup herauskommen. Hochmotiviert tippt man die Namen zunächst mal in die Suchmaschine ein – und findet direkt bereits gleichlautende Angebote gibt.

Selbst wenn einige Ideen diesen ersten Suchmaschinen-Check überstehen, lauert die nächste Klippe, die der neue Name überwinden muss: Die Markenrecherche. Hier findet man auch Begriffe, die bereits geschützt, aber (noch) nicht unbedingt sichtbar sind. Je nachdem, in welchen Branchen und Märkten man unterwegs ist, kann diese Suche frustrierend, zeitraubend und teuer werden.

Wie kann man diese Situation vermeiden und schneller zu einer eingetragenen Marke kommen? Welche Worte kann man überhaupt schützen und was kann man schon bei der Namensentwicklung hinsichtlich der Markenregistrierung beachten?

Tipp 1: Prüfen Sie, ob Sie überhaupt eine Marke brauchen

Tatsächlich braucht nicht jedes Vorhaben automatisch eine Markenanmeldung. Wenn man zum Beispiel unter dem Namen nur lokal bzw. regional tätig ist oder es sich um ein zeitlich begrenztes Vorhaben handelt, kann man auf den Markenschutz gegebenenfalls verzichten. Doch auch wenn keine Marke angemeldet werden soll, kommt man um das Thema Markenrecherche nicht ganz herum: Man sollte in jedem Fall vorab prüfen, ob es bereits eine eingetragene Marke unter dem ausgesuchten Namen gibt. Denn in dem Fall schützt die Tatsache, dass es sich „nur“ um ein kleines Projekt oder ein Familienunternehmen handelt, nicht vor Ärger mit dem Markenrecht.

Das heißt: Markenrecherche muss immer sein, auch wenn man keine Markeneintragung anstrebt. Eine Markenanmeldung ist empfehlenswert, wenn man etwas Größeres startet und beispielsweise überregional oder international aktiv sein will.

Denn nur mit einem geschützten Markennamen kann man Wettbewerber oder andere Akteure davon abhalten, den Namen zu kopieren oder in ähnlicher Form zu nutzen.

Markeneintragung mit teuren Folgen: RTL verklagt Örtl und bekommt Recht (Bildmaterial (c) RTL / (c) Marcella Örtl)

Fälle wie der Markenrechtsstreit „Örtl gegen RTL“ zeigen, dass selbst Familiennamen nicht ohne weiteres schützbar sind. Zumindest nicht, wenn wie in diesem Fall einige Buchstaben grafisch so verändert wurden, dass das -rtl im Namen zu stark hervorsticht. Damit wurde die Wortmarke RTL verletzt und die Firma (nicht die Familie) musste umbenannt werden. Das mag für Laien vielleicht übertrieben klingen, zeigt aber sehr deutlich, dass mit dem Thema Markenrecht nicht zu spaßen ist.

Praxisbeispiel: Kleine Brauerei gewinnt Streit um Markenrechte gegen Global Player

Dass sich ein langer Atem auszahlen kann, verdeutlicht ein spektakulärer Markenrechtsstreit.

Der Sieg der Schweizer Brauerei Monstein gegen den US-Getränkeriesen Monster Energy zeigt, dass ein Konflikt mit einem scheinbar übermächtigen Gegner nicht automatisch das Aus für den eigenen Namen bedeuten muss.

Hintergrund des Konflikts war, dass der US-Gigant Monster Energy der kleinen Brauerei die Eintragung wegen angeblicher Verwechslungsgefahr verbieten wollte. Doch das Gericht entschied zugunsten von Monstein: Die zwei zusätzlichen Buchstaben -in- bei Monsteiner reichen für eine optische und akustische Unterscheidung aus.

Dennoch zeigt der Fall, wie komplex das Markenrecht ist. Selbst eine äußerst gründliche Recherche bietet keine Garantie dafür, dass keine Widersprüche oder ältere Ansprüche auftauchen. Klangliche oder optische Ähnlichkeiten führen oft zu Einsprüchen, deren tatsächlicher Erfolg jedoch vor Gericht offen ist.

Ein kleineres Restrisiko bleibt also bei fast jeder Markeneintragung bestehen, da es im Markenrecht keine absoluten Sicherheiten und 100% klare, immer zutreffende Regeln gibt, wann ein Name einem anderen zu ähnlich ist.

Tipp 2: Vermeiden Sie rein beschreibende Namen

Wenn man sich dazu entschieden hat, den Namen eintragen zu lassen, sollte man ein paar Hinweise vorab beachten. Der vielleicht wichtigste: Namen, die ein Angebot lediglich beschreiben, sind „freihaltebedürftig“ und können daher nicht geschützt werden. Ein gutes Beispiel ist der Name der teuersten Marke der Welt: „Apple“. Der englische Begriff für „Apfel“ konnte für Hard- und Software geschützt werden, weil er dieses Angebot nicht beschreibt. Ebenso konnte so „Lemonade“ für ein Versicherungsangebot als Marke eingetragen werden.

Anders sieht es aus, wenn jemand Apple für eine neue Apfelsorte, einen Apfelsaft oder einen Obstladen als Wortmarke eintragen lassen wollte. Oder Lemonade für eine Getränkemarke. Das wäre dann eine direkte Beschreibung der Ware und würde deshalb vom Markenamt abgelehnt werden. Das ist auch gut so. Denn sonst dürfte das Wort Apple nicht mal mehr für eine reine Bezeichnung wie „Apple Juice“ auf einer Verpackung stehen.

Natürlich kann man beschreibende Wörter als Markenname für das eigene Angebot verwenden, jedoch muss man für die Eintragung einer Marke einen Namen suchen, der über die reine Beschreibung hinausgeht. Dazu können zum Beispiel Buchstaben kreativ abgewandelt oder Wörter neu kombiniert werden. Beispielsweise sind Kunstnamen beliebte Namenstypen.

Lemonade: ungewöhnlicher Name, der nicht das Produkt "Versicherungen" beschreibt.

Tipp 3: Verzichten Sie auf naheliegende Branchenbegriffe

Bei aller Kreativität steht der Wunsch, dass der Name „leicht zu verstehen“ ist und möglichst „erkennen lässt, was das Produkt oder die Firma tut“ ganz vorne auf der Wunschliste vieler Unternehmen. Was erstmal gut klingt, birgt eine große Gefahr: Wer typische Branchen-Stichworte oder allgemeingültige Begriffe als Basis für den Namen verwendet, sieht sich mit unzähligen identischen oder ähnlich lautenden Marken konfrontiert.

Will man zum Beispiel für einen Namen im Gesundheits- oder Pflegebereich den Begriff „Care“ verwenden, findet man in der Europäischen Datenbank über 20.000 Einträge in den relevanten Warenklassen, die den Begriff enthalten. Hier muss man schon tief in die Naming-Trickkiste greifen, um solch ein beliebtes Stichwort neu zu interpretieren und als Marke registrieren zu können.

Ein gelungenes Beispiel für so einen Prozess ist der Name „Elumentis“ für eine Tischlampe von Eschenbach. Der Trick: Das thematisch passende Stichwort „Lumen“ wurde so verändert bzw. ergänzt, dass der Name ausreichend unterscheidbar ist von unzähligen anderen „Lumen“-Marken in der Warenklasse 11, die für Leuchten relevant ist. Durch den veränderten Wortanfang zusammen mit der neuen Endung konnte eine solche Unterscheidung erreicht und die Marke erfolgreich angemeldet werden.

Elumentis: Der Kunstname wurde erfolgreich als Unionsmarke und Internationale Registrierung geschützt.

Dabei ist Fingerspitzengefühl und Erfahrung gefragt, denn der Name soll ja trotz allem leicht aussprechbar sein und nicht zu komplex erscheinen. In diesem Fall wurde das durch akribische Recherche Dutzender Abwandlungen erreicht. Grundsätzlich gilt aber: je naheliegender oder allgemein bekannter die verwendeten Stichworte in einer Branche sind, desto eher tauchen bei der Markeneintragung Probleme auf. Eine leichte Abwandlung reicht dann oft nicht aus und man muss einen Schritt weitergehen in der kreativen Namensentwicklung.

Tipp 4: Meiden Sie überstrapazierte Begriffe und Silben

Auch branchenunabhängige Begriffe wie smart oder easy und Silben wie -tec oder inno- kommen schon so häufig vor, dass es eher nicht ratsam ist, diese in einen Markennamen einzubauen. Selbst wenn eine neu gefundene Wortkombination mit beispielsweise smart im Namen markenrechtlich durchsetzbar wäre, tummelt man sich mit sehr vielen Fischen im gleichen Teich und erreicht damit das Gegenteil eines einzigartigen Namens.

Besser also auf naheliegende Begriffe verzichten und kreativ einen Schritt weiter gehen, z.B. durch bildhafte oder assoziative Namen. Ungewöhnliche und überraschende Namen haben eher Chancen, bei der Namensprüfung positiv abzuschneiden.

Wie man auf andere Begriffe und außergewöhnliche Namen kommt? In dem Sie geeignete Naming-Kreativtechniken anwenden, auf eigene Faust oder auch im Rahmen eines Naming-Workshops.

Vier Personen unterhalten sich und lachen bei einer Kreativsitzung
Naming-Workshops sorgen für eine Fülle an Namensideen und machen auch noch Spaß.

Tipp 5: Denken Sie früh genug an die Namensprüfung

Bei einem neuen Produktlaunch oder einer Firmengründung gibt es jede Menge zu tun, so dass die Namensfrage auf der Todo-Liste oft nach hinten rutscht. Häufig gibt es auch einen Arbeitstitel oder einen spontan entstandenen Namen, mit dem man „erstmal“ weitermacht.

Aber Achtung: Wer erst kurz vor einer Messe, auf der das Produkt vorgestellt werden soll oder vor dem Gründungstermin feststellt, dass der Name nicht verwendbar ist oder gar nicht so toll ist, gerät richtig in Stress.

Besonders schwierig wird es dann, wenn bereits mit dem Namen gearbeitet wurde, z. B. hinsichtlich Design, Logo, Domainregistrierung und der Name bereits intern oder extern kommuniziert wurde.

Was also tun? Auf jeden Fall frühzeitig an die Namensfindung herangehen und checken (lassen), ob der gewählte Name rechtlich verwendet werden kann – auch, wenn man gar keine Marke anmelden will. Und sollte man bereits in den erwähnten Stress geraten sein: Lieber Termine schieben und einen starken und einzigartigen Namen suchen, der keine älteren Rechte verletzt. Später erzwungene Umbenennungen sind ärgerlich, teuer und vermeidbar.

Tipp 6: Halten Sie mehrere Alternativen für Namen bereit

Mehrere Eisen im Feuer bzw. Namen für die Prüfung parat zu haben, hat den unschlagbaren Vorteil, dass man nicht ganz von vorne anfangen muss, wenn Probleme bei der Markenprüfung auftauchen. Im Zweifel hat man dann nur eine Markenrecherche umsonst gemacht, nicht aber einen ganzen Namensprozess und kann relativ schnell einen Ersatz-Kandidaten ins Recherche-Rennen schicken.

Werfen wir nun noch einen Blick auf das Thema Widersprüche bei der Markenanmeldung.

Wie kann man die Wahrscheinlichkeit von Widersprüchen verringern?

Vorher recherchieren statt nachher kapitulieren

Der absolut wichtigste Schritt: Möglichst gut vorrecherchieren, bevor man eine Marke einträgt. Je genauer die Recherche, desto weniger Risiko gibt es, eine böse Überraschung zu erleben. Eine rein identische Markenabfrage zu machen, also den Namen exakt so wie er geschrieben wird in der Datenbank zu suchen, ist zwar schon mal hilfreich. Das reicht aber aber nicht aus, um sich vor möglichen rechtlichen Komplikationen bei der Markenregistrierung zu schützen.

Man muss auch ähnliche Marken berücksichtigen, wie der Monsteiner Fall zeigt. Unterschiedliche Schreibweisen oder das Weglassen oder Hinzufügen von weiteren Buchstaben führen je nach Lage und Aussagekraft dieser Buchstaben nicht unbedingt zu einer Unterscheidung gegenüber bestehenden Marken. Zum Beispiel einfach einen Artikel davor zu setzen (The Monster) oder einen Buchstaben anzuhängen (Monsters) hätte nicht ausgereicht.

Daher das Markenrecht im Blick behalten und vorab Expertenrat einholen, um böse Überraschungen und aufwendige Umbenennungen zu vermeiden.

Vorsicht vor dem „Herdentrieb“ in Ihrer Nische

Wer sich schon einmal auf Namensuche begeben, hat kennt das Problem: Man bleibt bei bekannten Begriffen und einschlägigen Keywords der eigenen Branche hängen und findet bei einer ersten Suchmaschinensuche eine Vielzahl ähnlich lautender Angebote. Und damit nicht genug: Der Blick in die Markendatenbank zeigt ein ähnliches Bild. Sucht man beipielsweise in den relevanten Klassen der Immobilienbranche nach dem Begriff „immo“ sind für den deutschsprachigen Raum über 5.000 Marken registriert, die diese Buchstabenkombination in irgendeiner Form enthalten.

Beispiele von Firmen und Marken mit dem Bestandteil "Immo" im Namen.

Daher raten wir dazu, gerade nicht bei diesen naheliegenden Stichwörtern zu bleiben oder zumindest einen ausreichend unterscheidbaren weiteren Begriff hinzuzufügen, der das Angebot hervorhebt. Der Name Goodland zum Beispiel umschreibt die Immobilien-Dienstleistung mit anderen, ebenfalls leicht verständlichen Worten und hebt sich so von den unzähligen Immo-Namen ab. Auch der Name Luckypage für eine Online-Agentur funktioniert nach dem Prinzip und kommt ohne Web, Online, Digital & Co. im Namen aus. 

Wann ein strategischer Kurswechsel die beste Entscheidung ist

Es klingt hart, aber bei einer unsicheren oder gar problematischen Markenlage heißt die Devise: lieber auf diesen Namens-Favoriten verzichten und einen neuen Ansatz finden, der weniger Probleme bescheren könnte. Die weit verbreitete Annahme stimmt nicht, man würde das Problem umgehen und von MarkeninhaberInnen unbehelligt bleiben, wenn man gar keine Marke eintragen lässt.

Genau das erwirbt der Inhaber mit der Registrierung: Das Recht, gegen andere in derselben Branche agierenden gleichen oder sehr ähnlich lautenden Namen vorzugehen. Auch wenn es schwer fällt ist es also empfehlenswert, lieber früher zu reagieren als zu spät. Bevor der Name eingeführt, die Domain registriert und die Produkte bedruckt sind, kann man noch eher auf einen Alternativnamen ausweichen, als hinterher in einem aufwendigen Renaming-Prozess wieder alles ändern zu müssen. 

Namensprofis müssen daher nicht nur kreativ in der Namensentwicklung sein, sondern auch akribisch in der Markenrecherche und Erfahrung, um einschätzen zu können, ob eine Marke zu ähnlich oder ausreichend unterscheidbar zum gesuchten Namen ist.

Namestorm bietet bei allen Namensfindungen eine detailgenaue Namensprüfung an. Auch bereits gefundene Wunschnamen prüfen wir gerne für Sie auf Herz und Nieren, um eine Wahrscheinlichkeit für Widersprüche zu verringern und die Namen mit den besten Aussichten zu identifizieren.

Wenn Sie Fragen zur Namensprüfung haben oder Ihren Wunschnamen von uns auf Herz und Nieren checken lassen wollen, wir beraten Sie gerne.

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