Wie man stressfrei durch die Namensprüfung kommt
Meist startet die Namensfindung mit einem hochmotivierten Brainstorming, bei dem sicher die ein oder andere vielversprechende Namensidee für das neue Produkt oder Start-up herauskommt. Immer noch hochmotiviert tippt man die Namen zunächst mal in die Suchmaschine ein – und stellt schon bei diesem Schritt oft fest, dass es bereits gleichlautende Angebote gibt.
Selbst wenn einige Ideen durch diesen ersten Suchmaschinen-Check kommen, lauert die nächste Klippe, die der neue Name überwinden muss: Die Markenrecherche. Hier findet man die Begriffe, die bereits geschützt, aber noch nicht sichtbar sind. Je nachdem, in welchen Branchen und Märkten man unterwegs ist, kann diese Suche frustrierend, zeitraubend – und teuer – werden.
Wie kann man diese Situation vermeiden und schneller zu einer eingetragenen Marke kommen? Welche Worte kann man überhaupt schützen und was kann man schon bei der Namensentwicklung hinsichtlich der Markenregistrierung beachten?
Braucht überhaupt jede(r) eine Marke?
Tatsächlich braucht nicht jedes Vorhaben automatisch eine Markenanmeldung. Wenn man unter dem Namen nur lokal bzw. regional tätig ist, wenn es sich um ein zeitlich begrenztes Vorhaben handelt oder es aus einem anderen Grund nicht wichtig ist, wenn es unter der gleichen Bezeichnung noch andere Angebote gibt, kann man auf den Markenschutz gegebenenfalls verzichten. Doch auch wenn keine Marke angemeldet werden soll, kommt man um das Thema Markenrecherche nicht ganz herum: Man sollte in jedem Fall vorab prüfen, ob es bereits eine eingetragene Marke unter dem ausgesuchten Namen gibt.
Eine Markenanmeldung ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn man etwas Größeres starten und beispielsweise deutschlandweit oder international aktiv sein will. Nur mit einem geschützten Namen kann man Wettbewerber oder andere Akteure davon abhalten, diesen zu kopieren und in gleicher oder ähnlicher Weise zu nutzen.
Rein beschreibende Namen sind nicht schutzfähig
Wenn man sich dazu entschieden hat, den Namen eintragen zu lassen, gibt es ein paar Hinweise, die man vorab beachten sollte. Der vielleicht wichtigste: Namen, die ein Angebot lediglich beschreiben, sind „freihaltebedürftig“ und können nicht geschützt werden. Ein gutes Beispiel ist der Name der teuersten Marke der Welt – „Apple“. Der englische Begriff für "Apfel" konnte für Hard- und Software geschützt werden, weil er dieses Angebot nicht beschreibt. Ebenso konnte "Lemonade" für ein Versicherungsangebot als Marke eingetragen werden.
Lemonade: ungewöhnlicher Name mit Alleinstellungs-Charakter für Versicherungen
Anders sieht es aus, wenn man Apple für eine neue Apfelsorte, einen Apfelsaft oder einen Obstladen als Wortmarke eintragen lassen wollte. Oder "Lemonade" für eine Getränke-Marke. Das wäre dann eine direkte Beschreibung der Ware und würde deshalb vom Markenamt abgelehnt werden. Das ist auch gut so. Denn sonst dürfte das Wort „Apple“ nicht mal mehr für eine reine Bezeichnung wie „Apple Juice“ auf einer Verpackung stehen.
Natürlich kann man beschreibende Wörter als Markenname für das eigene Angebot verwenden, jedoch muss man für die Eintragung einer Marke etwas kreativer werden und sich einen Namen suchen, der über die reine Beschreibung hinausgeht.
Naheliegende Namen machen es nicht leicht(er)
Bei aller Kreativität steht der Wunsch, dass der Name „leicht zu verstehen“ ist und möglichst „erkennen lässt, was das Produkt oder die Firma tut" ganz vorne auf vielen Wunschlisten für einen passenden Namen. Klingt erstmal gut, birgt aber eine große Gefahr: Wer typische Branchen-Stichworte oder allgemein-gültige Begriffe als Basis für den Namen verwendet, sieht sich mit unzähligen identischen oder ähnlich lautenden Marken konfrontiert.
Will man zum Beispiel für einen Namen im Gesundheits- oder Pflegebereich den Begriff "Care" verwenden, findet man in der Europäischen Datenbank über 20.000 Einträge in den relevanten Warenklassen, die den Begriff enthalten. Hier muss man schon tief in die Naming-Trickkiste greifen, um solch ein beliebtes Stichwort neu zu interpretieren und als Marke registrieren zu können.
Ein gelungenes Beispiel für so einen Prozess ist der Name „Elumentis“ für eine Tischlampe von Eschenbach. Der Trick: wir haben das thematisch passende Stichwort „Lumen“ so verändert bzw. ergänzt, dass der Name ausreichend unterscheidbar ist von 100en "Lumen"-Marken in der Warenklasse 11 für Leuchten. Durch den veränderten Wortanfang plus die neue Endung konnte eine solche Unterscheidung erreicht und die Marke erfolgreich angemeldet werden.
"Elumentis LED: erfolgreiche Registrierung als EU- und WO-Marke"
Dabei ist Fingerspitzengefühl und Erfahrung gefragt, denn der Name soll ja trotz allem leicht aussprechbar sein und nicht zu komplex erscheinen – was in diesem Fall durch akribische Recherche Dutzender Abwandlungen erreicht wurde. Grundsätzlich gilt aber: je naheliegender oder allgemein-bekannter die verwendeten Stichworte in einer Branche sind, desto eher tauchen bei der Markeneintragung Probleme auf. Eine leichte Abwandlung reicht dann oft nicht aus und man muss einen Schritt weitergehen in der Namensentwicklung.
Alles mit -tec ist schon weg!
Auch branchenunabhängige Begriffe wie smart oder easy und Silben wie -tec oder inno- kommen schon so häufig vor, dass wir davon eher abraten, diese in einen Markennamen einzubauen. Selbst wenn eine neu gefundene Wortkombination mit smart im Namen markenrechtlich durchsetzbar wäre, tummelt man sich mit sehr vielen Fischen im gleichen Teich – und erreicht damit eher das Gegenteil eines einzigartigen Namens.
Besser: auf naheliegende Begriffe verzichten und kreativ einen Schritt weiter gehen, z.B. durch bildhafte oder assoziative Namen. Ungewöhnliche und überraschende Namen haben eher Chancen, bei der Namensprüfung positiv abzuschneiden und eine einzigartige Marke zu bilden. Wie man auf andere Begriffe und außergewöhnliche Namen kommt? Geeignete Kreativtechniken anwenden, zum Beispiel im Rahmen eines Naming Workshops, und sich auf jeden Fall genug Zeit für die Namensfindung nehmen.
"Naming Workshops bieten eine Fülle an Namensideen und machen auch noch Spaß"
Naming first: Früh genug an die Namensprüfung denken
Bei einem neuen Produktlaunch oder einen Firmengründung gibt es jede Menge zu tun, so dass die Namenfrage auf der To do-Liste oft nach hinten rutscht. Häufig gibt es auch einen Arbeitstitel oder einen spontan entstandenen Namen, mit dem man "erstmal" weiter macht. Aber Achtung: wer erst kurz vor einer Messe, auf der das Produkt vorgestellt werden soll oder vor einem Gründungstermin feststellt, dass der Name nicht verwendbar ist, gerät total in Stress.
Besonders schwierig wird es dann, wenn bereits mit dem Namen gearbeitet wurde, z.B. hinsichtlich Design, Logo oder Domainregistrierung oder dieser gar bereits bekannt gemacht wurde. Das kann ein böses Erwachen geben, wenn plötzlich eine Abmahnung ins Haus flattert.
Was tun? Auf jeden Fall frühzeitig an die Namensfindung herangehen und checken (lassen), ob der gewählte Name rechtlich verwendet werden kann – auch, wenn man gar keine Marke anmelden will (siehe oben). Und sollte man bereits in den erwähnten Stress geraten sein: Lieber Termine schieben und einen starken und einzigartigen Namen suchen, der keine älteren Rechte verletzt. Spätere erzwungene Umbenennungen sind ärgerlich, teuer und vermeidbar.
Noch ein Tipp zum Schluss: Mehr ist mehr!
Mehrere Eisen im Feuer bzw. Namen für die Prüf-Phase parat zu haben hat den Vorteil, dass man nicht ganz von vorne anfangen muss, wenn Probleme auftauchen bei der Markenprüfung. Im Zweifel hat man dann nur eine Markenrecherche umsonst gemacht, nicht aber einen ganzen Namensprozess und kann relativ schnell einen Ersatz-Kandidaten ins Recherche-Rennen schicken.
Wenn Sie Fragen zur Namensprüfung haben oder Ihren Wunschnamen von uns auf Herz und Nieren checken lassen wollen, wir beraten Sie gerne.